AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
Michael Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg
- im Folgenden Firma genannt -
Stand März 2011
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen allen Lieferungen und
Leistungen von Michael Rath an jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihre gewerblichen
noch ihre selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§2 Vertragsschluss
Die auf dieser Internetseite im Onlineshop eingestellten Produkte und
Beschreibungen stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar. Es
handelt sich hier lediglich um die Aufforderung, ein Angebot abzugeben.
Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten, der Angabe welche(s)
Produkt(e) Sie bestellen möchten und durch Anklicken des Buttons
„Bestellung abgeben" im letzten Schritt des Bestellprozesses, geben Sie
eine rechtlich verbindliche Bestellung der von Ihnen ausgesuchten Waren
ab. Unmittelbar nach Eingang der Bestellung bei Michael Rath Onlineshop
erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung per Email.
Diese Bestellbestätigung stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme
Ihres Angebots dar. Die Annahme kommt erst mit der ausdrücklichen
Bestätigung bzw. mit Lieferung der von Ihnen bestellten Waren zustande.
§3 Widerruf
Widerrufsrecht für Verbraucher:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht
der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Computerservice Rath,
Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg, Telefonnummer: 0203/93092244;
E-Mail-Adresse: pc-rath@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür
das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie
den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses
Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der
Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit
ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den
Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer
Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in
einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung
entfernt wurde
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Computerservice Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg, Telefonnummer: 0203/93092244; E-Mail-Adresse:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der
folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
---------------
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
§ 4 Verkauf von Gebrauchtware
Es wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist beim Verkauf
gebrauchter Ware auf ein Jahr ab Warenübergabe verkürzt wird. Diese
Verjährungsfristverkürzung ist unwirksam: bei Schadensersatzansprüchen
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma beruhen für
sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Firma gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma beruhen.
§ 5 Sonstiges
Die Vertragssprache ist deutsch. Keine Anwendungen finden die Bestimmungen des
Übereinkommens der vereinten Nationen über Kaufverträge über den
internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
Michael Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg
- im Folgenden Firma genannt -
Stand Februar 2011
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Person oder Gesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts ins Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB handelt.
Diese Geschäftsbedinungen gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der von der Firma
gelieferten Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma diese schriftlich bestätigt.
3. Die Geltung anderer Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Käufers oder Autraggebers ist ausgeschlossen,
auch wenn die Firma deren Verwendung nicht ausdrücklich widerspricht; es
gelten stets die AGB der Firma.
§ 2 Angebot- und Vertragsschluss
Die von der Firma unterbreiteten Angebote bezüglich Preise, Menge,
Lieferfrist und Liefermöglichkeit sind freibleibend und unverbindlich.
Alle Vereinbarungen mit der Firma und ihren Vertretern werden erst durch
die schriftliche Bestätigung der Firma verbindlich. Bei Lieferung ohne
schriftliche Bestätigung gilt die Rechnung zugleich als
Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise
Alle genannten Preise verstehen sich ausschließlich der zurzeit gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Werk bzw. Lager, falls nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Verändert sich der Preis
infolge von Umständen, die die Firma nicht zu vertreten hat, ist die
Firma berechtigt, den vereinbarten Preis in gleicherweise zu erhöhen.
§ 4 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge sofort ohne jeden Abzug zahlbar.
2. Zahlungen sollen möglichst bargeldlos erfolgen.
Barzahlungen können mit befreiender Wirkung an solche Personen geleistet
werden, die von der Firma mit schriftlicher Inkassovollmacht
ausgestattet sind.
3. Wechsel und Schecks werden nur zahlunshalber
angenommen. Die Höchstlaufzeit für Wechsel ist 90 Tage nach
Rechnungsdatum. Diskont- und/oder Wechselspesen,
Wechselstorne und ähnliche Abgaben ab 30 Tage nach Rechnungsdatum gegen
zu Lasten des Käufers bzw. Auftragnehmers. Für rechtzeitige Vorzeigung
oder Beibringung eines Protestes für Wechsel und Schecks haftet die
Firma nicht.
4. Bestehen begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers oder Auftraggegbers
und ist der Käufer oder Autraggeber trotz entsprechende Aufforderung
nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die
ihm obliegende Leistung zu stellen, ist die Firma, soweit sie selbst
noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto der Firma endgültig verfügbar ist.
6. Die Firma behält sich vor, Zahlungen zur
Begleichung der ältestens fälligen Rechnungsposten zzgl. der darauf
aufgelaufenden Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der
Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderungen.
7. Das Zurückbehalten des Käufers oder Auftragsgebers
ist ausgeschlossen. Der Käufer oder Auftraggeber darf nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang
1. Die Lieferung erfolgt ab Haan oder über
Auslieferungslager. Wurde die Auslieferung durch Fahrzeuge der Firma
vereinbart, so erfolgt die Lieferung ab Wagen.
2. Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr der
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Auslieferung auf den
Käuferoder Autraggeber über, sobald er die Ware in verkehrsüblicher
Weise in Besitz genommen hat. Hat der Käufer oder Auftragggeber die Ware
nicht unmittelbar bei Auslieferung in seinen Besitz genommen, so genügt
es für den Gefahrenübergang, dass ihm in verkehrsüblicher Weise die
Möglichkeit zur Besitzübernahme eingeräumt worden ist.
§ 6 Lieferzeit
1. Die Firma ist jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht.
2. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin
vereinbart worden ist, hat der Käufer oder Auftraggeber im Falle des
Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier
Wochen zu setzen.
3. Haben Lieferungen auf Abruf zu erfolgen, wird der
Käufer oder Auftraggeber die Leistungsbestimmungen rechtzeitig so
vornehmen, dass die Firma möglichst gleiche Monatsmengen aufgegeben
werden kann. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingestellt, so ist
die Firma nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen
und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil
zurückzutreten.
4. Die Liefer und Leistungsverzögerung aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören auch
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an
Transportmitteln, behördlichen Anordnung usw., auch wenn sie bei
Lieferanten der Firma oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die
Firma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen die Firma, die Lieferung um die Dauer
derBehinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben.
Die Firma kann auch wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise von Vertrag zurücktreten, sofern das Leistungshindernis nicht
nur vorrübergehend besteht.
5. Die Firma ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des
Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäfstverbindung mit der Firma einschließlich Nebenforderung,
Schadensersatzansprüche und Einlösung von Schecks und Wechseln, erfüllt
hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne
Forderungen der Firma in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und
der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Die Firma ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und
ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer oder
Auftraggeber herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten gegenüber der Firma in Verzug ist. In der Rücknahme
der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn die
Firma dies ausdrücklich schrifltich erklärt. Tritt die Firma vom Vertrag
zurück, so kann sie für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der
Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
3. Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird
der Käufer oder Auftraggeber für die Firma tätig, ohne jedoch
irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen die Firma zu
erwerben. Das Vorbehaltseigentum der Firma erstreckt sich also auch auf
die Verarbeitung entstehender Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltware
zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden
oder wird die Vorbehaltsware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter
befinden vermischt oder verbunden, so erwirbt die Firma Miteigentum an
den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der im Eigentum
Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit
einer Hauptsache des Käufers oder Auftraggebers, so tritt der Käufer
oder Auftraggeber schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen
Gegenstand an die Firma ab.
4. Der Käufer oder Auftraggeber ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware für die Firma sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten
instandzuhalten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen
Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen
und Beschädigungen zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den
Versicherungsverträgen hierdurch in Voraus an die Firma ab.
5. Solange der Käufer oder Auftraggeber
Verbindlichkeiten gegenüber der Firma ordnungsmeäß erfüllt, ist er
berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu
verfügen. Dies gilt jedoch nicht wenn und soweit zwischen dem Käufer
oder Auftraggeber und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich
der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zur Verpfändung,
Sicherungsübereignung oder sonstigen Belastungen ist der Käufer oder
Auftraggeber nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Käufer den
Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer
abhängig zu machen.
§ 8 Schadenersatz
1. Ersatzansprüche des Käufers - auch
außervertraglicher Art - sind im Falle leichter fahrlässiger
Pflichtverletzung der Firma ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des
Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.
2. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet die Firma nur, wenn
ein grobes Verschulden der Firma vorliegt.3. Die vorstehenden
Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche
Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel die Haftung bei dr Übernahme
einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.
§ 9 Mängelrügen
1. Mängelrügen sind vom Käufer oder Auftraggeber
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen schriftlich zu
erheben. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Rügt der Käufer
oder Auftraggeber einen Mangel nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher
Mangel später, so muss die Rüge unverzüglich nach dieser Entdeckung
erfolgen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehnung dieses Mangels
als genehmigt.
2. Der Käufer oder Auftraggeber hat der Firma in
zumutbarer Weise Gelegenheit zu geben, die Beanstandung auf ihre
Berechtigung hin zu überprüfen. Der Käufer oder Auftraggeber haftet
gegenüber der Firma für alle Nachteile, die durch nicht Erfüllung dieser
Verpflichtung verursacht werden.
3. Durch Verhandlung und Überbeanstandung verzichtet
die Firma nicht auf den Einwand, dass die Mängelrügen nicht
rechtzeitigen oder nicht in der gewohnten Form erfolgt.
§10 Rechte des Käufers oder Auftraggebers bei Mängeln
1. Im Falle berechtigter Mängelrügen beschräntk sich
der Gewährleistungsanspruch des Käufers oder Auftraggebers auf
Ersatzlieferung oder Nacherfüllung durch die Firma. Ist die
Ersatzlieferung oder Nacherfüllung unmöglich oder schlägt der Versuch
der Ersatzlieferung oder Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer oder
Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktrtitt verlangen.
Schadenersatzansprüche nach § 8 bleiben davon unberührt.
Ansprüche des Käufers oder Auftraggebers wegen der zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
2. Mängelansprüche verjähren im falle des § 438 Abs. 1
Nr. 3 BGb in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z. B.
die Haftung für vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen, für die
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung
wesentlicher Vetragspflichten, die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf
bleiben unberührt.
§11 Schlussbestimmungen
1. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
ist Haan.
3. Die Firma wird kundenbezogenen Daten gem. Bundesdatenschutzgesetz erfassen und verarbeiten.
4. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das
die Wirksamkeit bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine
unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt und wirksam ist.